BIM im Koalitionsvertrag von NRW
BIM wird als Planungsmethode in NRW festgeschrieben. Hier lesen Sie die Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:
Digitale Wirtschaft als Innovationstreiber
Nordrhein-Westfalen verfügt über alle Potentiale, die wirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland endlich wieder aus einer Spitzenposition heraus mit zu gestalten. Mit einer
über die gesamte Wertschöpfungskette hervorragend aufgestellten Industrie, einem
innovativen Mittelstand in Handwerk, Handel, Freien Berufen oder im Dienstleistungssektor,
einer wachstumsstarken Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zahlreichen
Weltmarktführern über alle Leitmärkte und Branchen hinweg kann Nordrhein-Westfalen
wieder zum Antreiber für Wohlstand und Wachstum in der Mitte Europas werden.
Dafür müssen vor allem Innovationskräfte freigesetzt und gestärkt werden. Eine zentrale
Bedeutung kommt dabei der Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsmodellen,
Produktionsprozessen, Produkten und Dienstleistungen zu. Dafür braucht unser
Land wieder eine Willkommenskultur für Investitionen und bessere Rahmenbedingungen
für neue Ideen und neue Geschäftsmodelle sowie für qualifizierte Fach- und Führungskräfte,
die das Neue in der Wirtschaft mutig vorantreiben.
Wir starten eine Modernisierungsoffensive „Neue Geschäftsmodelle“. Sämtliche
Gesetze und andere Regeln werden systematisch auf Hindernisse für die Entstehung
neuer digitaler Geschäftsmodelle zum Beispiel im Bereich der „sharing economy“,
der künstlichen Intelligenz oder autonomer Mobilität untersucht. Hürden
werden abgebaut, faire Wettbewerbsbedingungen für etabliere und neue Geschäftsmodelle
geschaffen.
Transformationsprozesse des Mittelstands werden wir durch spezielle Formate begleiten
und unterstützen. Bestehende Netzwerke und Kooperationen wie „It's OWL“
stehen Pate für weitere Initiativen im Land.
Gemeinsam mit dem Beirat evaluieren wir DWNRW, um die Kooperations- und
Netzwerkstrukturen weiterzuentwickeln und Anreize für eine noch stärkere Vernetzung
in und zwischen den Regionen zu setzen. In diesem Rahmen werden wir
DWNRW besser in das Wirtschaftsministerium integrieren. Die DWNRW-Hubs
werden im Laufe des Jahres 2018 auf ihre Wirksamkeit und Optimierungspotentiale
hin überprüft. Unser Ziel ist, ihre thematische Ausrichtung noch stärker zu fokussieren.
Ein Kernelement einer erfolgreichen und zukunftsträchtigen digitalen Wirtschaft
sind qualifizierte Fachkräfte. Deshalb werden wir Nordrhein-Westfalen als Land der
Softwareentwicklerinnen und Softwareentwickler und Datenanalysten positionieren.
Um ihre Zahl deutlich zu erhöhen, werden wir die duale Ausbildung und Weiterbildung
ebenso wie die akademische Aus- und Weiterbildung zielgerichtet weiterentwickeln.
Denn dort, wo die besten Entwicklerinnen und Entwickler sind, werden
auch die besten Unternehmen entstehen.
Die Initiative „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ setzen wir fort. Einen besonderen Schwerpunkt
werden wir in diesem Rahmen auf die Qualifizierung von Beschäftigten für
die digitale Arbeitswelt legen.
Die Projektförderung ist auf Bundesebene um eine unmittelbar wirkende und unbürokratische
steuerliche Forschungsförderung zu ergänzen.
Kommunale Investitionen
Um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen
dauerhaft zu erhalten, sind nachhaltige Investitionen und verbesserte Rahmenbedingungen
zur Verwendung der Investitionsmittel notwendig. Bislang investieren die
nordrhein-westfälischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer nur unterdurchschnittlich
viel. Das wollen wir ändern.
Daher werden wir auf Sonder-Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten,
dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Wir
werden die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher
Kommunen nach den Vorgaben des Bundes zielgerichtet, bedarfsorientiert
und ungeschmälert an diese weiterleiten. Parallel dazu werden wir mit Hilfe der
weiteren Bundeshilfen ab dem Jahr 2018 die Investitionskraft aller Kommunen weiter
stärken und die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich
dauerhaft aufstocken. Dadurch ist gewährleistet, dass überall in Nordrhein-Westfalen
die dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur vor Ort erfolgen.
Um die besonderen Investitionsbedarfe vor allem in Sportanlagen und Bildungseinrichtungen
zu berücksichtigen, bleiben die bestehenden Investitionspauschalen im
Gemeindefinanzierungsgesetz – wie die Sport- oder Bildungspauschale – bestehen.