Ab dem 2. August 2025 gelten europaweit umfassende Vorschriften für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die EU-KI-Verordnung sieht vor, dass Anbieter und Nutzer von KI-Systemen – insbesondere auch in der Immobilienwirtschaft – zahlreiche neue Anforderungen erfüllen müssen.

Was ist zu beachten?

  • Unternehmen müssen ihre eingesetzten KI-Anwendungen dokumentieren und deren Risiken systematisch bewerten.

  • Für sogenannte generative KI-Modelle (GPAI) sind Transparenzberichte und die Offenlegung der Trainingsdatenquellen verpflichtend.

  • Es sind technische und organisatorische Maßnahmen einzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

  • Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen regelmäßig zu Chancen, Risiken und Grenzen von KI geschult werden.

Bußgelder bei Verstößen

  • Für verbotene KI-Praktiken können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden.

  • Bei Pflichtverletzungen, etwa bei der Dokumentation oder Transparenz, sind Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes möglich.

  • Für fehlerhafte oder fehlende Meldungen an Behörden sind Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des Umsatzes vorgesehen.

Fazit:
Unternehmen sollten frühzeitig mit der Analyse und Anpassung ihrer Prozesse beginnen, um den neuen Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu entsprechen und Sanktionen zu vermeiden.

Quelle: AI Act | Shaping Europe’s digital future