Ab dem 2. August 2025 gelten europaweit umfassende Vorschriften für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die EU-KI-Verordnung sieht vor, dass Anbieter und Nutzer von KI-Systemen – insbesondere auch in der Immobilienwirtschaft – zahlreiche neue Anforderungen erfüllen müssen.
Was ist zu beachten?
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Unternehmen müssen ihre eingesetzten KI-Anwendungen dokumentieren und deren Risiken systematisch bewerten.
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Für sogenannte generative KI-Modelle (GPAI) sind Transparenzberichte und die Offenlegung der Trainingsdatenquellen verpflichtend.
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Es sind technische und organisatorische Maßnahmen einzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
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Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen regelmäßig zu Chancen, Risiken und Grenzen von KI geschult werden.
Bußgelder bei Verstößen
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Für verbotene KI-Praktiken können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden.
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Bei Pflichtverletzungen, etwa bei der Dokumentation oder Transparenz, sind Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes möglich.
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Für fehlerhafte oder fehlende Meldungen an Behörden sind Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des Umsatzes vorgesehen.
Fazit:
Unternehmen sollten frühzeitig mit der Analyse und Anpassung ihrer Prozesse beginnen, um den neuen Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu entsprechen und Sanktionen zu vermeiden.