Ab dem 01.01.2025 wird die E‑Rechnung in Deutschland verpflichtend eingeführt. In einer Endrechnung müssen laut Umsatzsteuergesetz zuvor vereinnahmte Zahlungen aus Voraus- und Anzahlungsrechnungen und die darin enthaltene Umsatzsteuer angegeben werden – dies ist aber aktuell nur eingeschränkt oder gar nicht in den gängigen E‑Rechnungsformaten ZUGFeRD (EXTENDED) und XRechnung möglich.
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