Ab dem 01.01.2025 wird die E‑Rechnung in Deutschland verpflichtend eingeführt. In einer Endrechnung müssen laut Umsatzsteuergesetz zuvor vereinnahmte Zahlungen aus Voraus- und Anzahlungsrechnungen und die darin enthaltene Umsatzsteuer angegeben werden – dies ist aber aktuell nur eingeschränkt oder gar nicht in den gängigen E‑Rechnungsformaten ZUGFeRD (EXTENDED) und XRechnung möglich.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat deshalb eine Übergangslösung bis Ende 2027 definiert. Diese besagt ohne eine weitere Präzisierung, dass die Angaben zu vereinnahmten Zahlungen und der Umsatzsteuer auch als unstrukturierte Datei in einer E‑Rechnung enthalten sein dürfen.
Der BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e. V. hat eine konkrete Lösung zur Implementierung der Zahlungsaufstellung in die E‑Rechnung entwickelt und eine praktische Empfehlung erarbeitet. Sie liefert Softwareunternehmen eine präzise Anleitung zur Einbindung der Zahlungsaufstellung in Softwarelösungen, so dass Anwendende Rechtssicherheit beim Erstellen von E‑Rechnungen erhalten.
Die Empfehlung wurde von der Arbeitsgruppe E‑Rechnung verfasst und ist kostenfrei zum Download verfügbar auf www.bvbs.de/downloads.
Quelle: E-Rechnung: Vereinnahmte Zahlungen und Umsatzsteuer korrekt ausweisen - BVBS